Meine Anfrage „Maßnahmen und Schutz des Feldhamsters in Hessen“

In der Roten Liste der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten Deutschland wird der Feldhamster als „vom Aussterben bedroht“ eingestuft. Er ist international streng geschützt (FFH-Richtlinie). Auch national steht er durch das Bundesnaturschutzgesetz § 44 unter besobderem Schutz. In den vergangenen 20 Jahren führten insbesondere stetiger Lebensraumverlust und intensive lanwirtschaftliche Praktiken zu starken Zusammenbrüchen in der Feldhamsterpopulation. Ich habe bei der Landesgeriegung deshalb angefragt welche Maßnahmen zum Schutz des Hamsters in Hessen geplant sind.

Die Anfrage können Sie hier einsehen: 20/1023 Kleine Anfrage Maßnahmen und Schutz des Feldhamsters in Hessen.

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