2. Lesung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Vollzug von Aufgaben auf den Gebieten des Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung

„Der Gesetzentwurf sorgt dafür, dass die Fachaufsicht auch Fachaufsicht sein kann. Bisher ist ihre Weisungsbefugnis so stark eingeschränkt, dass es im Zweifelsfall zu gerichtlichen Auseinandersetzungen mit den Landkreisen kommen kann. Der Gesetzentwurf soll hier Rechtsicherheit schaffen und das landesweite Koordinieren der Lebensmittelüberwachung verbessern.“

 

Hintergrund:

Die Kontrolle der Lebensmittelunternehmen ist 2005 auf die Kommunen übertragen worden. Die Fachaufsicht liegt beim Land. Weisungsbefugnis ist in keinem anderen Bundesland so stark eingeschränkt wie in Hessen. In dem Gesetzentwurf der Landesregierung ist ein uneingeschränktes Weisungsbefugnis der Fachaufsicht vorgesehen.

 

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