GRÜN SPRICHT: Aufklärung über radioaktives Edelgas – Vorerst keine Radonvorsorgegebiete in Hessen

„In Hessen müssen gemäß der neuen Strahlenschutzverordnung aktuell keine Radonvorsorgegebiete auf Landkreisebene ausgewiesen werden. Trotzdem kann es auch in Hessen vereinzelt zu Überschreitungen des Referenzwertes kommen. Die Bürger*innen müssen deshalb über dieses radioaktive, farb-, geruch- und geschmacklose Gas informiert werden, denn Radon ist in Deutschland nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Radon tritt aus dem Erdboden aus und kann sich vor allem in schlecht gelüfteten Gebäuden anreichern. Oft helfen aber bereits einfache Maßnahmen wie Lüften oder das Abdichten von Fugen und Rissen in Böden, um die Menge an Radon in der Luft zu senken. Wir haben in Hessen ein breites Informations- und Hilfsangebot bereitgestellt, wo sich Bürger*innen informieren können.“

 

Hintergrund

Weitere Informationen zu Radon und zum Radonschutz: https://umwelt.hessen.de/umwelt-natur/kernenergie-strahlenschutz/strahlenschutz/radon

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