Pressemitteilung: Energiewende ist für den Artenschutz zwingend notwendig

Die Kasseler Landtagsabgeordnete und naturschutzpolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion Vanessa Gronemann erläutert zu den Protesten für und gegen die Windkraftanlage im Reinhardswald: „Eine gelingende Energiewende ist unverzichtbar, um die Klimakrise in Schach zu halten und die Erderwärmung auf maximal 1,5 Grad zu begrenzen. Erwärmt sich die Erde weiter, droht sich auch das Artensterben rapide zu beschleunigen. Wir befinden uns bereits jetzt im größten Artensterben seit den Dinosauriern.“

 

Klimagerechtigkeit gehe nicht ohne massiven Ausbau von Windkraft und Photovoltaik in der Region. Natürlich habe jede Form der Energiegewinnung negative Seiten. Erneuerbare Energien wie Windkraft und Photovoltaik hätten dabei allerdings kaum Nachteile verglichen mit der fossilen Energiegewinnung aus Kohle, Öl und Gas, die die Umwelt nicht nur direkt und massiv zerstören, sondern durch ihren immensen CO2-Ausstoß auch einer der Haupttreiber der Klimakrise sind. Die erwartete Stromerzeugung der 18 geplanten Windkraftanlagen beträgt 310 GWh pro Jahr, das wäre in etwa genügend Strom um 75.000 Haushalte zu versorgen.

 

Ein Scheinargument gegen die Windkraftanlagen sei die Befürchtung, dass für den Bau viele alte und gesunde Bäume aus dem Naturschutzgebiet gefällt werden müssten. Das ist nicht der Fall. Zum einen sollen die Windräder natürlich nicht im Naturschutzgebiet errichtet werden, sondern ausschließlich im forstwirtschaftlich genutzten Teil des Waldes. Viele Bäume im Reinhardswald sind durch Stürme, Borkenkäfer und ausgetrocknete Böden abgestorben – und ein Teil dieser hoffnungslos beschädigten oder leider bereits baumfreien Flächen wurde für die Windkraft-Standorte ausgewählt. Nur an drei der 18 geplanten Windkraftanlagenstandorte müssten überhaupt Bäume gefällt werden. „Dabei werden alle gefällten Bäume durch Ausgleichsmaßnahmen wieder aufgeforstet“, erklärt Gronemann.

 

Auch wird der Artenschutz häufig als mögliches Gegenargument gegen Windkraft angeführt. Die Sorge um den Artenschutz sei verständlich, so Gronemann, aber nicht begründet. Im Konsens mit Umweltschutzorganisationen BUND, NABU und HGON haben die GRÜNEN in der Landesregierung dafür gesorgt, dass eine Verwaltungsvorschrift zum Windkraftausbau erlassen wurde, die hohe Standards für den Artenschutz in diesen Windkraftprojekten festlegt. Basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen wird für Natura-2000-Gebiete ein Abstand von 1.500 Metern empfohlen, um dem Rotmilan ausreichend Platz zu bieten. Außerdem wird die sorgfältige Einzelfallprüfung, welche Aufgabe der Projektierer von Windkraftanlagen ist, betont.

 

„Die Verwaltungsvorschrift Windkraft des Landes Hessen macht deutlich, wie Artenschutz und der Ausbau von Windenergie vereinbar sind. Damit wird der Natur- und Artenschutz ebenso unterstützt wie der ordnungsgemäße Ausbau von Windenergie“, erklärt Gronemann. „Artenschutz und Windkraft dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die hohen Artenschutzstandards bei den Planungen in Hessen und eine konsequente Energiewende, Verkehrswende und Agrarwende sind nötig, um echten Artenschutz zu gewährleisten.“

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