Abschaffung von §219a

Die Abschaffung des Paragrafen 219a ist endlich vom Bundestag beschlossen worden. Das sogenannte „Werbeverbot“ nach 219a Strafgesetzbuch verhinderte den Zugang zu Informationen von ungewollt Schwangeren in Notlagen. Endlich gehört er der Geschichte an. Hoffentlich können wir das selbe schon bald über Paragraf 218 sagen, bis dahin feiern wir diesen feministischen Meilenstein!
Es war schon lange überfällig, dass Paragraf 219a ersatzlos gestrichen wird. Ungewollt schwangere Personen haben nun endlich die Möglichkeit von medizinischem Fachpersonal sachkundig beraten zu werden und sich ohne große Hürden über ihre Optionen zu informieren.
#Wegmit219a #Selbstbestimmung #Informationsrecht

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