Änderung des Ladenöffnungsgesetzes – Es braucht eine Entscheidung im Sinne der Verbraucher*innen!

❌ Das Lavieren der Landesregierung beim Ladenöffnungsgesetz gefährdet die Nahversorgung in verschiedenen Kommunen Hessens – das muss nicht sein.

👉 Der Verwaltungsgerichtshof hat in einem Urteil entschieden, dass die vollautomatisierten teo-Supermärkte, die auf rund 50m² Lebensmittel und Produkte des täglichen Bedarfs anbieten, unter das Ladenöffnungsgesetz fallen und damit sonntags schließen müssen. Und das, obwohl dort überhaupt kein Personal zum Einsatz kommt. Der Zugang und die Bezahlung funktionieren via Bankkarte oder App. Dadurch, dass die Märkte künftig am umsatzstärksten Tag, nämlich sonntags, nicht mehr öffnen dürfen, droht laut tegut nun der Abbau dieser.

❗️ Die vollautomatisierten Minimärkte schließen eine Lücke in der Nahversorgung. Gerade außerhalb der großen Städte, wo sich viele teo Märkte in Hessen befinden, ist eine solche Option zur Versorgung mit Produkten des täglichen Bedarfs viel wert. Die Landesregierung weigert sich aktuell, diese Verbesserung für die Menschen in Hessen gesetzlich zu ermöglichen, obwohl ein zustimmungsfähiger Gesetzentwurf vorliegt. Ohne das Handeln der Landesregierung droht die Unwirtschaftlichkeit und damit die Schließung von Standorten.

📢 Es braucht eine Entscheidung im Sinne der Verbraucher*innen. Eigentlich ist diese ganz einfach: Da kein Personal zum Einsatz kommt, ist der Schutz des Sonntags und der Arbeitsschutz gewährleistet. Deshalb wollen wir es diesen Märkten ermöglichen, auch sonntags zu öffnen.

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